Wir Prüfen, analysieren und beurteilen
Sachverständige nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seit 2018 ist Herr Dr. Ralf Möller, Dr.-Ing. Maschinenbau, als Sachverständiger im Sinne von § 29 b BImSchG bekanntgegeben.
Von Anlagen mit Gefahrstoffen können Gefährdungen für Umwelt, Nachbarschaft und Mitarbeiter ausgehen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber (z. B. für Ammoniak-Kälteanlagen, Ammoniaklageranlagen, Brauereien, Milchverarbeitungsanlagen, …) erstmalige und regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen vor.
Wir erstellen sicherheitstechnische Dokumente für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse, auf die die Pflichten der StörfallV nach der 12. BImSchV anzuwenden sind.
Sachkundiger bei der Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Herr Fleig ist Sachkundiger bei dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und kann für Ihre Kälteanlage prüfen, ob eine Förderung möglich ist und die Beantragung zur Förderung vorbereiten, unterstützen und begleiten.
Fachkunde gemäß 42. BImSchV
Frau Galina Lachermund und Herr Marco Strack als hygienisch fachkundige Personen nach der 42. BImSchV können Sie als Betreiber von Kühltürmen und Verflüssigungsanlagen fachgerecht beraten.
Fachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung
Ein großer Teil unserer Ingenieure ist fachkundig nach §2 BetrSichV. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Explosionsschutzdokumenten, Schulungen und … zur Umsetzung der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Fachkompetenz zur Bewertung Ihrer Anlage
Wir analysieren und bewerten Ihre bestehende Kälteanlage. Entspricht sie den technischen und gesetzlichen Anforderungen? Wurde sie entsprechend dem vertraglich vereinbarten Lieferumfang errichtet? Kann die Anlage auf Grund ihres technischen Zustandes noch weiter betrieben werden? Bei Funktionsstörungen oder Leistungseinbußen finden wir die Ursache und machen Vorschläge zu deren Beseitigung.