27.08.2018 - Herr Dr. Möller als Sachverständiger nach § 29b BImSchG bekannt gegeben
Herr Dr. Möller wurde am 27.08.2018 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als Sachverständiger nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 29a BImSchG bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe ist gültig für Ammoniak-Kälteanlagen, Ammoniak-Lageranlagen und für Milchverarbeitungsanlagen und Brauereien bezogen auf die Ammoniak-Kälteanlage. Somit kann er sicherheitstechnische Prüfungen an den Anlagen durchführen. Damit ist die Kontinuität bei Effektivplan gewahrt. Effektivplan verfügt sowohl über das notwendige Fachwissen zur Planung von Kälteanlagen als auch über die Kenntnisse für die Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlagen und die Befähigung diese zu prüfen.